Street Fotografie: Welche Rechte hat der Fotograf


Immer wieder ein heiß diskutiertes Thema in der Fotografie; das Thema “Street” und das Recht bzw. die Gesetzesgrundlagen. Martin Gommel hat den Rechtsanwalt Philipp Dorowski bzgl. dieses umstrittenen Themas befragt und sind zu ernüchternden Ergebnissen gekommen. Da das Interview lang ist versuche ich es einmal mit einem Absatz zusammenzufassen:

Um ein Foto von Menschen zu machen benötigt man in der Öffentlichkeit immer eine Erlaubnis von der zu fotografierenden Person. Will man das Bild veröffentlichen so genügt eine mündliche Zusage, wobei eine schriftliche Vereinbarung sicherer ist. Menschenmengen und Versammlungen nach § 23 Abs. 1 Nr.3 KUG sind davon auszuschließen, es sei denn Einzelpersonen werden bei diesen Aufnahmen besonders herausgestellt.

Zum Interview mit Philipp Dorowski

(via ISO rauschen)

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Ein Kommentar

  1. Fotograf aus München sagt:

    danke für diese kurze zusammenfassung. da ich mich mit diesem thema beschäftigen will, hilft mir diese aussage als ersten richtungsschuss schonmal weiter.

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